Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, welche die KCI
KompetenzCenter Innovation GmbH (Im Folgenden: KCI Group) mit Vertragspartnern, die als
Unternehmer zu qualifizieren sind, abschließt, insbesondere für die folgenden:
– Miet-, Service und Wartungsvertrag
– Leistungsvertrag
– Servicevertrag
– Kaufvertrag
Die jeweils aktuelle Version dieser AGB kann bei der KCI Group schriftlich oder telefonisch
angefordert werden.
Auch wenn beim künftigen Abschluss von Verträgen zwischen der KCI Group und dem
Vertragspartner nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, gelten auch für diese künftigen Verträge
diese AGB. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn die KCI Group ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit der KCI Group erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der
nachfolgenden Bedingungen. Mit dem Zustandekommen des jeweiligen Vertrages erkennt der
Vertragspartner den Inhalt dieser AGB an.
KCI Group behält sich vor, diese AGB zu ändern. Für den jeweiligen Vertrag gilt die Version der
AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Internetauftritt von der KCI Group abrufbar
waren bzw. dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurden.
3 Vertragsschluss
Alle Angebote der KCI Group sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ein
ausreichend bevollmächtigter Vertreter von der KCI Group den jeweiligen Vertrag unterzeichnet.
Mit dem Abschluss eines Vertrages erklärt der Vertragspartner verbindlich, die im Vertrag
vereinbarten Leistungspflichten erfüllen zu wollen.
4 Lieferung und Zahlung
(1) Beim Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen Warenlieferungen von der KCI Group gegen
Bankeinzug oder Rechnung.
(2) Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inkl. der jeweils ausgewiesenen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Warenlieferungen an Wiederverkäufer wird der Nettowarenwert
ausgewiesen zzgl. der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer und dem daraus resultierenden
Bruttorechnungsbetrag.
(3) Die KCI KompetenzCenter Innovation GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese der
Vertragsabwicklung förderlich und für den Vertragspartner zumutbar sind.
(4) Im Falle einer Rücklastschrift hat die KCI Group für den Bearbeitungsaufwand einen
pauschalen Schadensersatzanspruch von 20,- €. Der Vertragspartner ist berechtigt, im Einzelfall
einen niedrigeren Schaden zu beweisen.
(5) Im Falle von Teilzahlungen ist die KCI Group berechtigt, die Herausgabe der Ware zu
verlangen. Das Herausgabeverlangen stellt keine konkludente Rücktrittserklärung dar.
5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum
der KCI KompetenzCenter Innovation GmbH.
(2) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – welche nicht zu einem geringeren als
dem mit der KCI Group vereinbarten Kaufpreis erfolgen darf – tritt der Vertragspartner bereits jetzt
sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Verkäufer ab.
Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst
hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus
unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die KCI Group ermächtigt den Vertragspartner
widerruflich, die an den KCI Group abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Greifen
Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich
auf das Eigentum von KCI Group hinweisen und die KCI Group hierüber umgehend informieren,
um die Durchsetzung der Rechte von der KCI Group zu ermöglichen.
6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung sechs Monate ab
Lieferung.
(2) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Ware steht der KCI Group die Wahl zwischen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung durch
Gebrauch. Werden Wartungs- oder Pflegeanweisungen der KCI KompetenzCneter Innovation
GmbH nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jegliche
Gewährleistung.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen im Zusammenhang mit dem jeweils abgeschlossenen Vertrag
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7 Haftung
(1) Die Haftung von der KCI Group auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung
ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
(2) Die KCI Group haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen
Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie
Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung
des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des
Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit die KCI Group gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die die KCI Group bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte
voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des
Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von der KCI Group für
Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000,00
EURO beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von
der KCI Group.
(6) Soweit der Verwender technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte
oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang
gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von der KCI Group wegen Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
8 Inhalte von Netzseiten anderer Betreiber
Die KCI KompetenzCenter Innovation GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung
für den Inhalt der Internetseiten, die durch Links eventuell durch die Netzseite von der KCI
KompetenzCenter Innovation GmbH zu erreichen sind.
9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der KCI KompetenzCenter Innovation GmbH, Hamburg. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist gem.
Art. 6 CISG ausgeschlossen.
10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen der KCI KompetenzCenter Innovation
GmbH und dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
KCI KompetenzCenter Innovation im Juli 2022