AGBs

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, welche die KCI

KompetenzCenter Innovation GmbH (Im Folgenden: KCI Group) mit Vertragspartnern, die als

Unternehmer zu qualifizieren sind, abschließt, insbesondere für die folgenden:

– Miet-, Service und Wartungsvertrag

– Leistungsvertrag

– Servicevertrag

– Kaufvertrag

Die jeweils aktuelle Version dieser AGB kann bei der KCI Group schriftlich oder telefonisch

angefordert werden.

Auch wenn beim künftigen Abschluss von Verträgen zwischen der KCI Group und dem

Vertragspartner nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, gelten auch für diese künftigen Verträge

diese AGB. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht

Vertragsinhalt, auch wenn die KCI Group ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Allgemeines

Der Abschluss von Verträgen mit der KCI Group erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der

nachfolgenden Bedingungen. Mit dem Zustandekommen des jeweiligen Vertrages erkennt der

Vertragspartner den Inhalt dieser AGB an.

KCI Group behält sich vor, diese AGB zu ändern. Für den jeweiligen Vertrag gilt die Version der

AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Internetauftritt von der KCI Group abrufbar

waren bzw. dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt wurden.

3 Vertragsschluss

Alle Angebote der KCI Group sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ein

ausreichend bevollmächtigter Vertreter von der KCI Group den jeweiligen Vertrag unterzeichnet.

Mit dem Abschluss eines Vertrages erklärt der Vertragspartner verbindlich, die im Vertrag

vereinbarten Leistungspflichten erfüllen zu wollen.

4 Lieferung und Zahlung

(1) Beim Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen Warenlieferungen von der KCI Group gegen

Bankeinzug oder Rechnung.

(2) Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inkl. der jeweils ausgewiesenen

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Warenlieferungen an Wiederverkäufer wird der Nettowarenwert

ausgewiesen zzgl. der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer und dem daraus resultierenden

Bruttorechnungsbetrag.

(3) Die KCI KompetenzCenter Innovation GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese der

Vertragsabwicklung förderlich und für den Vertragspartner zumutbar sind.

(4) Im Falle einer Rücklastschrift hat die KCI Group für den Bearbeitungsaufwand einen

pauschalen Schadensersatzanspruch von 20,- €. Der Vertragspartner ist berechtigt, im Einzelfall

einen niedrigeren Schaden zu beweisen.

(5) Im Falle von Teilzahlungen ist die KCI Group berechtigt, die Herausgabe der Ware zu

verlangen. Das Herausgabeverlangen stellt keine konkludente Rücktrittserklärung dar.

5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum

der KCI KompetenzCenter Innovation GmbH.

(2) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – welche nicht zu einem geringeren als

dem mit der KCI Group vereinbarten Kaufpreis erfolgen darf – tritt der Vertragspartner bereits jetzt

sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Verkäufer ab.

Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst

hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus

unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die KCI Group ermächtigt den Vertragspartner

widerruflich, die an den KCI Group abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Greifen

Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich

auf das Eigentum von KCI Group hinweisen und die KCI Group hierüber umgehend informieren,

um die Durchsetzung der Rechte von der KCI Group zu ermöglichen.

6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung sechs Monate ab

Lieferung.

(2) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Ware steht der KCI Group die Wahl zwischen

Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.

(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung durch

Gebrauch. Werden Wartungs- oder Pflegeanweisungen der KCI KompetenzCneter Innovation

GmbH nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jegliche

Gewährleistung.

(4) Mahnungen und Fristsetzungen im Zusammenhang mit dem jeweils abgeschlossenen Vertrag

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7 Haftung

(1) Die Haftung von der KCI Group auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,

insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,

Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung

ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.

(2) Die KCI Group haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen

Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen

Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie

Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung

des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des

Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit die KCI Group gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese

Haftung auf Schäden begrenzt, die die KCI Group bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer

Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte

voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des

Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei

bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von der KCI Group für

Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000,00

EURO beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang

zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von

der KCI Group.

(6) Soweit der Verwender technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte

oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang

gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung von der KCI Group wegen Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8 Inhalte von Netzseiten anderer Betreiber

Die KCI KompetenzCenter Innovation GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung

für den Inhalt der Internetseiten, die durch Links eventuell durch die Netzseite von der KCI

KompetenzCenter Innovation GmbH zu erreichen sind.

9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der KCI KompetenzCenter Innovation GmbH, Hamburg. Es gilt

ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten

Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist gem.

Art. 6 CISG ausgeschlossen.

10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen der KCI KompetenzCenter Innovation

GmbH und dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz

oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt.

KCI KompetenzCenter Innovation im Juli 2022